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- Vortrag von Christian Uhlitzsch,
Vizepräsident im VDSF -
EEA Generalversammlung vom 03.04. - 07.04.2003 in
Leipzig
1. Gesetzliche
Grundlagen
2. Organisationsstand der Angler
3. Gewässersituation
4. Vereins- und Verbandsstrukturen
5. Kontakte zur Europäischen Gemeinschaft
6. Fischereiliche Arbeitsfelder
6.1. Kormoran
6.2. Rückgang der Aalfänge
6.3. Kleinwasserkraftanlagen
6.4. Europäische Richtlinien
6.5. EU-Wasserrahmenrichtlinie
1. Gesetzliche Grundlagen
Seit der Wiedervereinigung leben in Deutschland ca. 82
Millionen Menschen, in den Ballungsgebieten an Rhein,
Main und Ruhr weit mehr als die Hälfte der Bevölkerung.
Die Folge ist, dass von diesen Gebieten ein erhöhter
Freizeit- und Erholungsdruck auf die verfügbaren
Gewässer ausgeübt wird.
Die Bundesrepublik Deutschland besteht
aus 16 Bundesländern, die bis auf die Rahmengesetzgebung
des Bundes weitestgehend autonom sind. Für die Fischerei
bedeutet dies, dass in jedem Bundesland ein
Fischereigesetz und die dazu notwendigen Verordnungen
gelten. In fast allen Bundesländern gleich ist die
Pflicht, zur Ausübung der Angelfischerei einen gültigen
Fischereischein vorzuweisen. Dieser Fischereischein kann
ein Kalenderjahr oder fünf Kalenderjahre gültig sein.
Auch hier gibt es schon die erste Ausnahme: Im Land
Niedersachsen gilt der Fischereischein auf unbeschränkte
Zeit. Er wird aber nur auf Antrag ausgestellt, weil er
im eigenen Land nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Für den Erwerb des Fischereischeines
muss eine Prüfung abgelegt werden, aber die
Prüfungsinhalte und das Alter der Prüflinge (meist ab 14
Jahre) ist in den Bundesländern unterschiedlich.
Erfreulicherweise haben die Bundesländer untereinander
festgelegt, dass die Fischerprüfungen und die
Fischereischeine gegenseitig anerkannt werden.
Mit dem Fischereischein
allein darf die Angelfischerei in Binnengewässern nicht
ausgeübt werden.
Zur Ausübung der Angelfischerei
benötigt man, wenn man nicht selbst der
Fischereiberechtigte oder Pächter ist, einen
Fischereierlaubnisschein.
Rechtlich gesehen
dürfen somit Angler mit Fischereischein und
Fischereierlaubnisschein Fische fangen und sich
aneignen.
Darüber hinaus müssen Vorschriften zum
Tierschutz und Naturschutz sowie weitere Bestimmungen
beachtet werden.
Kinder und Jugendliche dürfen durch die
Länderverordnungen in recht unterschiedlichem Alter die
Fischerei ausüben. Bundeseinheitlich ist jedoch
geregelt:
1. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu
notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
2. Wer Tiere betreut, ruhigstellt, betäubt, schlachtet
oder tötet, muss über die hierfür notwendigen Kenntnisse
und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen.
Schonzeiten und Schonmaße der Fische
sowie die ganzjährig geschützten Arten regeln die Länder
in eigener Zuständigkeit.
2. Organisationsstand der Angler
Rund eine Million Angler sind in
Deutschland in Vereinen und Landesverbänden organisiert.
Die Zahl der Vereine ist nicht genau bekannt. Dem
Verband Deutscher Sportfischer (VDSF) gehören z. B. 25
Landesverbände an. Der Deutsche Anglerverband (DAV) hat
ähnliche Organisationsstrukturen.
Dem gegenüber stehen schätzungsweise
noch einmal ca. 600 000 nicht in Vereinen oder Verbänden
organisierte Angler.
Diese Angler müssen ebenfalls wie zuvor
beschrieben alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
Somit gehen in der Bundesrepublik
Deutschland ca. 1,6 Millionen amtlich erfasste Angler -
natürlich nicht täglich - der Fischwaid nach.
3. Gewässersituation
Viele 10 000 km Fliessgewässer, die
größten ohne ihre Einzugsgebiete (Nebenflüsse), über 200
km Länge sind in der Tabelle 1 aufgeführt. Mehrere
Tausend km2 stehende Gewässer (auch hier nur die
Größten, siehe Tabelle 2) und eine Vielzahl von
Schifffahrtskanälen könnten in der Bundesrepublik
Deutschland befischt werden.
Insgesamt verfügt die Bundesrepublik
Deutschland über ca. 797 200 ha Binnengewässer. Ihr
Anteil an der Gesamtfläche des Landes macht 2,2 % aus.
82 Millionen Menschen entsprechen einer
Einwohnerdichte von 230/km2. Diese hohe
Besiedlungsdichte, verbunden mit der Konzentration
erheblicher Teile der Bevölkerung in den Großstädten,
führt zu einem verstärkten Wunsch, die Freizeit in
weniger vom Menschen berührten Landschaften zu
verbringen, wie z.B. in den Flussauen oder an idyllisch
gelegenen Seen. Dadurch hat auch das Interesse am Angeln
im Verlauf der letzten Jahrzehnte in starkem Maße
zugenommen. Gleichzeitig hat sich das Verhältnis
zwischen der Angelfischerei und dem Naturschutz
entscheidend verändert.
Besondere Besitzverhältnisse oder
spezielle Nutzungen (z. B. Trinkwassergewinnung) sowie
Einschränkungen in Naturschutzgebieten und andere
Regelungen verringern die für eine fischereiliche
Nutzung zur Verfügung stehende Wasserfläche.
Angler sind darauf angewiesen, von den
Eigentümern bzw. den Fischereigenossenschaften oder
Pächtern dieser Gewässer einen (Fischerei-)
Erlaubnisschein zu erhalten. Dies erfolgt meist über den
Verein, Verband oder Dachverband, welche auch
gleichzeitig den Preis und die fischereilichen Auflagen
bestimmen.
Aber es ist auch durchaus möglich, dass
Vereine oder kleine nicht organisierte Anglergruppen
Gewässer pachten oder Fischereirechte kaufen.
Übersicht
Gewässerlängen und -flächen im PDF-Dokument
4. Vereins- und Verbandsstrukturen
Angler finden sich in Vereinen
zusammen.
Meist sind die Vereine beim zuständigen
Amtsgericht eingetragen, um so die Haftung der Vorstände
auf das Vereinsvermögen zu beschränken.
Teilweise vertreten die Landesverbände
auch die Interessen der Binnenfischerei und sind in
einem der beiden Dachverbände, dem Verband Deutscher
Sportfischer (VDSF) oder dem Deutschen Anglerverband
(DAV) organisiert. Der VDSF repräsentiert ca. 670 000
und der DAV ca. 230 000 Angler.
Beide Verbände haben sich erfolgreich
für die Belange der Angelfischerei eingesetzt.
Den einer Million organisierten Anglern
und ca. 600 000 nicht organisierten Anglern - zusammen
1,6 Millionen - steht eine Bevölkerung von 82 Millionen
gegenüber. Es ist daher nicht verwunderlich, wenn bei
der Mehrheit der Bevölkerung die Sorgen der Angelfischer
und ihre Bemühungen um den Schutz der Gewässer weniger
Beachtung finden.
Beide Dachverbände sind als
Angelfischergruppe (Klartext Satzung "Sportfischer")
Mitglied im Deutschen Fischereiverband (DFV), der auch
die Interessen der Berufsfischerei vertritt.
5. Kontakte zur Europäischen
Gemeinschaft
Die beiden Anglerverbände und der DFV
sind bestrebt, im europäischen Raum insbesondere in
Brüssel Interesse für die Sorgen der Angelfischerei zu
wecken. Leider ist der Einfluss der Angler - immerhin
sind 5 000 000 Angler in der EEA organisiert - noch
nicht stark genug, um sich erfolgreich gegenüber den
Strömungen zu behaupten, die gegen die Fischerei
arbeiten. Die Verbandssituation in der Bundesrepublik
Deutschland zeigt besonders deutlich, dass
Reibungsverluste bei der Bearbeitung fischereilicher
Themen auftreten können.
6. Fischereiliche
Arbeitsfelder
Beispielhaft sollen hier folgende
Probleme angesprochen werden:
6.1. Kormoran
6.2. Rückgang der Aalfänge
6.3. Kleinwasserkraftanlagen
6.4. Europäische Richtlinien
6.5. EU-Wasserrahmenrichtlinie
6.1. Kormoran
Besonders hervorheben will ich in
diesem Zusammenhang den dringenden Handlungsbedarf zum
Thema Kormoran als schmerzhaftes Beispiel für die
Bedrohung der Angelfischerei. Um 1970 gab es im
westlichen Europa knapp 30 000 Kormorane. Seither haben
sie sich auf über 900 000 Exemplare vermehrt.
Der Nahrungsbedarf eines einzelnen
Vogels, der 72 bis 96 cm groß und 2,5 kg schwer ist,
liegt zwischen 450 bis 500 g Fisch pro Tag, also ca. 170
kg pro Jahr. Dazu kommen noch zusätzliche Fischverluste
durch Verletzungen und Stress.
Kormorane sind sehr geschickte
Tauchjäger, die bis über 20 m Tiefe jagen, faktisch alle
Gewässer anfliegen und Fische bis zu 50 cm Länge und 25
cm Rückenhöhe bewältigen. Kormorane kommen fast nie
allein. Sie jagen meistens in Trupps von 25 - 30 Vögeln,
auch bis zu 200 Kormorane und mehr in einem Schwarm sind
keine Seltenheit ("social hunting"). Kormorane haben
einen Aktionsradius von 20 bis 60 km und erreichen eine
Durchschnittsfluggeschwindigkeit von bis zu 50 km/h.
Dieser Vogel beeinträchtigt europaweit
die Fischbestände vieler Binnengewässer.
Die Schäden häufen sich in allen
Ländern Mittel- und Südeuropas. Vergrämungsmaßnahmen und
Abschüsse sind inzwischen in fast allen
Überwinterungsgebieten (außer hier und da in
Deutschland) erlaubt, aber das bringt nur eine regionale
Milderung des Problems, keine wirkliche Lösung.
Langfristig hilft nur eine "Geburtenkontrolle" in den
Brutgebieten. Das wird inzwischen vom EU-Parlament
gefordert und auch von den obersten
Vogelschutz-Instanzen empfohlen (siehe Bonner Konvention
und Europäischer Kormoran-Management-Plan). Aber es
mangelt an der effektiven Umsetzung. Von selbst löst
sich das Problem deshalb nicht, weil die Kormorane dort,
wo sie die großen Schäden verursachen, nur überwintern.
Wieder zurück in den Brutgebieten finden sie immer noch
reichlich Fische sowie unter Schutz gestellte
Brutplätze. Also vermehren sie sich weiter. Wenn nicht
schnell und konsequent etwas getan wird, haben wir in
einigen Jahren deutlich weniger Fische in unseren
Gewässern. Auch ist mit einer veränderten
Artenzusammensetzung zu rechnen.
Die Mitglieder der Europäischen
Gemeinschaft und die deutschen Bundesländer könnten auf
der Grundlage der EG-Vogelschutz-Richtlinie (79/409)
Maßnahmen gegen Kormorane nur zur Abwendung z. B.
erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden oder zum
Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt zulassen.
Damit entfällt die Möglichkeit, Angelgewässer, die in
der Regel nicht fischwirtschaftlich genutzt werden, vor
dem Kormoran zu schützen.
6.2. Rückgang der Aalfänge
Ein weiteres, nicht nur für Angler,
sondern auch für die übrige Gesellschaft und den
Naturschutz sehr bedrückendes Thema ist der Rückgang der
Aalbestände. Neben vielen anderen Ursachen scheint
zunächst der gewerbsmäßige Fang der Glasaale vor den
europäischen Küsten eine der Hauptursachen des
Aalrückganges zu sein.
Rund die Hälfte der für Besatzzwecke
geeigneten Aalbrut aus dem Atlantik wird nach Fernost
verkauft. Aalfarmen in Ostasien überbieten alle Preise.
In der Saison 1996 konnte die
Aalversandstelle erstmals keine Aalbrut als Besatz
liefern, weil diese "unbezahlbar" war. Durch den langen
und kalten Winter 95/96 waren weniger Glasaale gefangen
worden. Gleichzeitig haben Aufkäufer aus Fernost alle
bisher denkbaren Preise überboten. Die Einkaufspreise am
Atlantik stiegen wöchentlich um ca. 50 Mark, bis sie
sich bei über 600 Mark pro kg eingependelt hatten.
In China, Taiwan, Korea und Malaysia
wurden und werden riesige Aalfarmen gebaut (der Fairness
halber müssen auch europäische Aalfarmen erwähnt werden,
die jedoch nicht diese Dimensionen wie in Fernost haben
), die unter anderem für den japanischen Markt
produzieren. Nach Schätzungen verbrauchen die Japaner
mindestens 100 000 Tonnen Aale im Jahr (Europäer
zusammen etwa 25 000 Tonnen). Für die Kapazität der
riesigen Farmen reicht das Aufkommen des japanischen
Aals (Anguilla japonica) bei weitem nicht aus. So hat
man den europäischen Aal "entdeckt". In der Saison 1996
wurden vermutlich 200 bis 300 Tonnen Aalbrut nach China
verkauft, das ist etwa die Hälfte der für Besatzzwecke
verfügbaren Glasaale. Die Beratungsgruppe EIFAC/FAO
schätzt, dass bereits lange vor dem Eintreffen der
ersten 97er Glasaale am Atlantik Bestellungen aus China
über 250 Tonnen Aalbrut vorlagen, wobei China dafür bis
zum Dreifachen des europäischen Marktpreises geboten
haben soll.
6.3. Kleinwasserkraftanlagen
Staustufen blockieren Fischwanderungen
in deutschen Flüssen. Meistens denkt man in diesem
Zusammenhang an Lachs und Meerforelle. Aber es gibt noch
andere Fischarten, die unter-schiedliche Lebensräume zur
Nahrungssuche oder während der Laichzeit aufsuchen
müssen. Fischwanderung bedeutet nicht nur den Aufstieg
der Fische, sondern auch den Abstieg, der viel
gefährlicher ist, wie am Beispiel des Aales deutlich
wird.
Besonders die Laichwanderung der
Blankaale wird vor dem Hintergrund der
Glasaalproblematik zur Katastrophe. Stauanlagen zwingen
den Aal oft in die Turbinen. Wenn Blankaale im Herbst
wandern, wartet auf viele nicht das Meer, sondern der
Tod: Turbinenschaufeln töten, verletzen oder beschädigen
die Tiere. Verengt man den Stababstand des
Treibgutrechens vor der Turbine auf 20 mm, können
dickere Aale zurückweichen, wenn die
Fließgeschwindigkeit 30 bis 50 cm/s beträgt. Werden sie
mit einer Strömung von 100 cm/s und mehr an den Rechen
gepresst, gibt es kein Entkommen und sie werden durch
die Rechenreinigungsmaschine in den Abfallcontainer
befördert.
Am Main gibt es 27 Staustufen auf 300
km Flusslänge. An anderen Flüssen ist es ähnlich. Von
100 Blankaalen, die in der Nähe Stuttgarts ihre
Laichwanderung beginnen, erreichen 99 nicht das Meer,
berichtete Dr. Rainer Berg aus Langenargen in einem
Vortrag. Experten vermuten, dass weit mehr Aale durch
Turbinen vernichtet als durch die Fischerei entnommen
werden. Angler bezichtigt man der Tierquälerei, wenn sie
Fische im Setzkescher hältern. Zur Zeit der Aalwanderung
werden in Turbinen tonnenweise Aale zerhackt oder
erleiden schwerste innere Verletzungen. Seit über 10
Jahren sind Fänge von Aalbrut und Satzaalen in deutschen
Gewässern dramatisch zurückgegangen. Umso wichtiger ist
jeder Aal, der laichreif die Sargassosee im Westatlantik
erreichen kann.
Der Vollständigkeit halber muss auch
erwähnt werden, dass Kleinfische und andere
Wasserorganismen (Wirbellose) bereits kleine Staustufen
nicht überwinden können und ebenfalls durch Wehranlagen
gefährdet sein können.
Ein weiteres Problem ist die Entnahme
von Kühl- oder Brauchwasser. Insbesondere Fischbrut und
-nährtiere werden angesaugt und getötet.
6.4. Richtlinien der Europäischen
Union
Für die Verwirklichung der
Gemeinschaftsziele auf den Gebieten der Verbesserung der
Lebensbedingungen, einer harmonischen Entwicklung der
Wirtschaftstätigkeit in der gesamten Gemeinschaft und
einer ständigen und ausgewogenen Expansion im Rahmen des
gemeinsamen Marktes sind einheitliche Regelwerke
unverzichtbar.
Wie wir in Deutschland inzwischen zu
spüren bekommen haben, werden die in besonderem Maße die
Angelfischerei einschränkende
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und die
schon zitierte Vogelschutz-Richtlinie (79/409) zur
Existenzbedrohung der Angelfischerei. Gruppierungen des
Naturschutzes, heute auch in den meisten Verwaltungen
etabliert, machen deutlich, dass wir uns in eigener
Kompetenz zu diesen Themen und den damit verbundenen
Herausforderungen stellen müssen. Ziel der
Naturschutzverwaltung ist es oft, ohne Rücksicht auf das
Schutzziel (z.B. ein Wald an einem Gewässer soll
geschützt werden und die Angler müssen dem Gewässer
fernbleiben, um den Schutz des Waldes nicht zu gefährden
) in Naturschutzgebieten liegende Gewässerflächen von
jeglicher fischereilichen Nutzung freizuhalten. Man
widersetzt sich damit der in vielen Verordnungen und
Gesetzen vorgesehenen nachhaltigen Nutzung der
Naturgüter (Abschöpfung ohne Gefährdung der Ressourcen).
Natürlich werden diese Dinge auch in den Bundesländern
zum Teil sehr unterschiedlich behandelt.
Dies wiederum ist ein Beispiel dafür,
dass europäische Richtlinien entsprechend den
politischen Vorgaben sehr unterschiedlich in nationales
Recht umgesetzt werden können.
6.5. EU-Wasserrahmenrichtlinie
Wenn auch im Wesentlichen die
EU-Wasserrahmenrichtlinie ein Instrument für die
Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der
Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik sein soll, hat
sie doch den Ansatz, gleichzeitig die Gewässer in einen
guten ökologischen Zustand zu versetzen.
Aber wir müssen auf der Hut sein. Die
anstehende Novellierung der Landeswassergesetze, welche
die EU-Wasserrahmenrichtlinie in nationales Recht
verbindlich umsetzen soll, könnte von der
Wasserkraftlobby benutzt werden, um ihre speziellen
Ideen und Ziele einzubringen. Auch sollten wir sehr
aufmerksam begleiten, ob nicht Naturschutzgruppen hier
über den Be-griff des guten ökologischen Zustandes eine
neue Möglichkeit finden, weitere Naturschutz-maßnahmen
zu installieren. Ansätze gibt es bereits.
Ich habe jedoch die berechtigte
Hoffnung, dass mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie endlich
die Bemühungen der Fischerei erfolgreich sind, unsere
Fließgewässer wieder naturnah zu gestalten und
weitestgehend durchgängig zu machen, um der
Gewässerlebewelt (Biozönose) ein Lebensrecht zu sichern.
Quellen:
Fischer & Teichwirt 6 / 2000 / 227 - 228 entnommen.
Aalpost
Internetpublikationen
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