Angeln in Deutschland

 

 

Sie wollen den "Angelschein machen"?

- Kleiner Leitfaden für künftige Angler -

Einen "Angelschein", von dem der Volksmund gern spricht, gibt es gar nicht.
Wenn Sie in Deutschland angeln wollen, brauchen Sie
1. Fischerprüfung
2. Fischereischein
3. Fischereierlaubnisschein

Faustregel dabei ist:
· ohne Fischerprüfung kein Fischereischein,
· ohne Fischereischein kein Fischereierlaubnisschein,
· ohne Fischereierlaubnisschein kein Angeln

Das Ganze ist aber in der Praxis nicht so verwirrend, wie es zunächst scheint, jedoch müssen Sie folgendes berücksichtigen:
In Deutschland ist Fischereirecht Ländersache.
Das heißt, jedes Bundesland hat ein eigenes Fischereigesetz. Es gibt kein Bundesfischereigesetz, und es gibt keinen Bundesfischereischein oder "Bundesangelschein"!
Außer in Niedersachsen brauchen Sie in allen Bundesländern grundsätzlich wenigstens einen Fischereischein zum Angeln. In Niedersachsen brauchen Sie ein Fischerprüfungszeugnis und einen Fischereierlaubnisschein für das oder die Gewässer, in denen Sie angeln wollen.
In allen anderen Bundesländern ist der Fischereischein jedoch Pflicht!

Den Fischereischein erhalten Sie, wenn Sie eine Fischerprüfung, die in allen Fischereigesetzen der Bundesländer vorgeschrieben ist, erfolgreich absolviert haben.
Fischerprüfung und Fischereischein sind also eine staatliche Angelegenheit. Den Fischereischein erhalten Sie deshalb auch nur bei einer Behörde. In der Regel ist diese das Ordnungsamt Ihres (ersten) Wohnsitzes.
Für den Fischereischein wird eine Verwaltungsgebühr und in der Regel auch eine Fischereiabgabe erhoben. Die jeweiligen Beträge sind je nach Bundesland unterschiedlich.

Wenn Sie die Fischerprüfung bestanden haben, wird Ihnen ein Fischerprüfungszeugnis ausgestellt, das Sie vorlegen müssen, wenn Sie den Fischereischein beantragen.
Zur Prüfung wiederum kommen Sie u.a. auch über den erfolgreichen Abschluss eines Vorbereitungslehrganges.
Fischerprüfungslehrgänge und Fischerprüfungen finden je nach Bundesland unterschiedlich oft statt. Das kann ein einziger landesweiter Prüfungstermin im Jahr sein, wie beispielsweise in Bayern, oder es finden Prüfungen öfter und nach Bedarf statt, wie zum Beispiel in Hessen.

Die Regelungen für die Fischerprüfung und zum Erwerb des Fischereischeins sind demnach in den Bundesländern unterschiedlich.
Wir können hier nicht auf alle Besonderheiten eingehen und bitten darum, bei den zuständigen Vereinen oder Verbänden die näheren Informationen einzuholen.
Wenn Sie dann Ihr Fischerprüfungszeugnis und anschließend auch Ihren Fischereischein in den Händen halten, dann müssen Sie einen Fischereierlaubnisschein vom Pächter oder Eigentümer des Gewässers erwerben, in dem Sie Angeln möchten. Auch dieser Erlaubnisschein kostet etwas.
Der Gewässerpächter ist in der Regel ein Angelverein. Deshalb empfiehlt es sich im allgemeinen, dem Verein als Mitglied beizutreten. Damit erhalten Sie automatisch Ihren Erlaubnisschein zum Angeln. Außerdem verfügen die meisten Angelvereine über zahlreiche Gewässer, in denen Sie damit angeln können. Nicht zu reden von den übrigen Vorteilen einer Vereinsmitgliedschaft!
Am einfachsten ist es, wenn Sie sich beim nächstgelegenen Angelverein erkundigen.
Wir haben in ganz Deutschland rund 7.000 Mitgliedsvereine. Sicher gibt es einen davon ganz in Ihrer Nähe. Fragen Sie ihn, es lohnt sich!

Und falls Sie noch keinen davon kennen, klicken Sie einfach auf unserer Startseite "Kontaktadressen" an. Dort finden Sie die Adressen, Telefon- und Fax-Nummern sowie die E-Mail-Adressen von allen unseren 25 VDSF-Landesverbänden in ganz Deutschland.
Eine einfache Anfrage nach dem "Angelschein" genügt, und die Geschäftsstellen der Landesverbände informieren Sie über den Angelverein in Ihrer Nähe, mit dem Sie dann Kontakt aufnehmen können.
Dort wird Ihnen sicher weitergeholfen. Aber Ihre Fische, die müssen Sie dann schon selber fangen!

Alles klar? Na, dann los!
 

Angeln in Deutschland

- Vortrag von Christian Uhlitzsch, Vizepräsident im VDSF -
EEA Generalversammlung vom 03.04. - 07.04.2003 in Leipzig

1. Gesetzliche Grundlagen
2. Organisationsstand der Angler
3. Gewässersituation
4. Vereins- und Verbandsstrukturen
5. Kontakte zur Europäischen Gemeinschaft
6. Fischereiliche Arbeitsfelder
6.1. Kormoran
6.2. Rückgang der Aalfänge
6.3. Kleinwasserkraftanlagen
6.4. Europäische Richtlinien
6.5. EU-Wasserrahmenrichtlinie

1. Gesetzliche Grundlagen

Seit der Wiedervereinigung leben in Deutschland ca. 82 Millionen Menschen, in den Ballungsgebieten an Rhein, Main und Ruhr weit mehr als die Hälfte der Bevölkerung. Die Folge ist, dass von diesen Gebieten ein erhöhter Freizeit- und Erholungsdruck auf die verfügbaren Gewässer ausgeübt wird.

Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus 16 Bundesländern, die bis auf die Rahmengesetzgebung des Bundes weitestgehend autonom sind. Für die Fischerei bedeutet dies, dass in jedem Bundesland ein Fischereigesetz und die dazu notwendigen Verordnungen gelten. In fast allen Bundesländern gleich ist die Pflicht, zur Ausübung der Angelfischerei einen gültigen Fischereischein vorzuweisen. Dieser Fischereischein kann ein Kalenderjahr oder fünf Kalenderjahre gültig sein. Auch hier gibt es schon die erste Ausnahme: Im Land Niedersachsen gilt der Fischereischein auf unbeschränkte Zeit. Er wird aber nur auf Antrag ausgestellt, weil er im eigenen Land nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Für den Erwerb des Fischereischeines muss eine Prüfung abgelegt werden, aber die Prüfungsinhalte und das Alter der Prüflinge (meist ab 14 Jahre) ist in den Bundesländern unterschiedlich. Erfreulicherweise haben die Bundesländer untereinander festgelegt, dass die Fischerprüfungen und die Fischereischeine gegenseitig anerkannt werden.

Mit dem Fischereischein allein darf die Angelfischerei in Binnengewässern nicht ausgeübt werden.

Zur Ausübung der Angelfischerei benötigt man, wenn man nicht selbst der Fischereiberechtigte oder Pächter ist, einen Fischereierlaubnisschein.

Rechtlich gesehen dürfen somit Angler mit Fischereischein und Fischereierlaubnisschein Fische fangen und sich aneignen.

Darüber hinaus müssen Vorschriften zum Tierschutz und Naturschutz sowie weitere Bestimmungen beachtet werden.

Kinder und Jugendliche dürfen durch die Länderverordnungen in recht unterschiedlichem Alter die Fischerei ausüben. Bundeseinheitlich ist jedoch geregelt:

1. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
2. Wer Tiere betreut, ruhigstellt, betäubt, schlachtet oder tötet, muss über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen.

Schonzeiten und Schonmaße der Fische sowie die ganzjährig geschützten Arten regeln die Länder in eigener Zuständigkeit.

2. Organisationsstand der Angler

Rund eine Million Angler sind in Deutschland in Vereinen und Landesverbänden organisiert. Die Zahl der Vereine ist nicht genau bekannt. Dem Verband Deutscher Sportfischer (VDSF) gehören z. B. 25 Landesverbände an. Der Deutsche Anglerverband (DAV) hat ähnliche Organisationsstrukturen.

Dem gegenüber stehen schätzungsweise noch einmal ca. 600 000 nicht in Vereinen oder Verbänden organisierte Angler.

Diese Angler müssen ebenfalls wie zuvor beschrieben alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Somit gehen in der Bundesrepublik Deutschland ca. 1,6 Millionen amtlich erfasste Angler - natürlich nicht täglich - der Fischwaid nach.

3. Gewässersituation

Viele 10 000 km Fliessgewässer, die größten ohne ihre Einzugsgebiete (Nebenflüsse), über 200 km Länge sind in der Tabelle 1 aufgeführt. Mehrere Tausend km2 stehende Gewässer (auch hier nur die Größten, siehe Tabelle 2) und eine Vielzahl von Schifffahrtskanälen könnten in der Bundesrepublik Deutschland befischt werden.

Insgesamt verfügt die Bundesrepublik Deutschland über ca. 797 200 ha Binnengewässer. Ihr Anteil an der Gesamtfläche des Landes macht 2,2 % aus.

82 Millionen Menschen entsprechen einer Einwohnerdichte von 230/km2. Diese hohe Besiedlungsdichte, verbunden mit der Konzentration erheblicher Teile der Bevölkerung in den Großstädten, führt zu einem verstärkten Wunsch, die Freizeit in weniger vom Menschen berührten Landschaften zu verbringen, wie z.B. in den Flussauen oder an idyllisch gelegenen Seen. Dadurch hat auch das Interesse am Angeln im Verlauf der letzten Jahrzehnte in starkem Maße zugenommen. Gleichzeitig hat sich das Verhältnis zwischen der Angelfischerei und dem Naturschutz entscheidend verändert.

Besondere Besitzverhältnisse oder spezielle Nutzungen (z. B. Trinkwassergewinnung) sowie Einschränkungen in Naturschutzgebieten und andere Regelungen verringern die für eine fischereiliche Nutzung zur Verfügung stehende Wasserfläche.

Angler sind darauf angewiesen, von den Eigentümern bzw. den Fischereigenossenschaften oder Pächtern dieser Gewässer einen (Fischerei-) Erlaubnisschein zu erhalten. Dies erfolgt meist über den Verein, Verband oder Dachverband, welche auch gleichzeitig den Preis und die fischereilichen Auflagen bestimmen.

Aber es ist auch durchaus möglich, dass Vereine oder kleine nicht organisierte Anglergruppen Gewässer pachten oder Fischereirechte kaufen.

Übersicht Gewässerlängen und -flächen im PDF-Dokument

4. Vereins- und Verbandsstrukturen

Angler finden sich in Vereinen zusammen.

Meist sind die Vereine beim zuständigen Amtsgericht eingetragen, um so die Haftung der Vorstände auf das Vereinsvermögen zu beschränken.

Teilweise vertreten die Landesverbände auch die Interessen der Binnenfischerei und sind in einem der beiden Dachverbände, dem Verband Deutscher Sportfischer (VDSF) oder dem Deutschen Anglerverband (DAV) organisiert. Der VDSF repräsentiert ca. 670 000 und der DAV ca. 230 000 Angler.

Beide Verbände haben sich erfolgreich für die Belange der Angelfischerei eingesetzt.

Den einer Million organisierten Anglern und ca. 600 000 nicht organisierten Anglern - zusammen 1,6 Millionen - steht eine Bevölkerung von 82 Millionen gegenüber. Es ist daher nicht verwunderlich, wenn bei der Mehrheit der Bevölkerung die Sorgen der Angelfischer und ihre Bemühungen um den Schutz der Gewässer weniger Beachtung finden.

Beide Dachverbände sind als Angelfischergruppe (Klartext Satzung "Sportfischer") Mitglied im Deutschen Fischereiverband (DFV), der auch die Interessen der Berufsfischerei vertritt.

5. Kontakte zur Europäischen Gemeinschaft

Die beiden Anglerverbände und der DFV sind bestrebt, im europäischen Raum insbesondere in Brüssel Interesse für die Sorgen der Angelfischerei zu wecken. Leider ist der Einfluss der Angler - immerhin sind 5 000 000 Angler in der EEA organisiert - noch nicht stark genug, um sich erfolgreich gegenüber den Strömungen zu behaupten, die gegen die Fischerei arbeiten. Die Verbandssituation in der Bundesrepublik Deutschland zeigt besonders deutlich, dass Reibungsverluste bei der Bearbeitung fischereilicher Themen auftreten können.

6. Fischereiliche  Arbeitsfelder

Beispielhaft sollen hier folgende Probleme angesprochen werden:

6.1. Kormoran
6.2. Rückgang der Aalfänge
6.3. Kleinwasserkraftanlagen
6.4. Europäische Richtlinien
6.5. EU-Wasserrahmenrichtlinie

6.1. Kormoran

Besonders hervorheben will ich in diesem Zusammenhang den dringenden Handlungsbedarf zum Thema Kormoran als schmerzhaftes Beispiel für die Bedrohung der Angelfischerei. Um 1970 gab es im westlichen Europa knapp 30 000 Kormorane. Seither haben sie sich auf über 900 000 Exemplare vermehrt.

Der Nahrungsbedarf eines einzelnen Vogels, der 72 bis 96 cm groß und 2,5 kg schwer ist, liegt zwischen 450 bis 500 g Fisch pro Tag, also ca. 170 kg pro Jahr. Dazu kommen noch zusätzliche Fischverluste durch Verletzungen und Stress.

Kormorane sind sehr geschickte Tauchjäger, die bis über 20 m Tiefe jagen, faktisch alle Gewässer anfliegen und Fische bis zu 50 cm Länge und 25 cm Rückenhöhe bewältigen. Kormorane kommen fast nie allein. Sie jagen meistens in Trupps von 25 - 30 Vögeln, auch bis zu 200 Kormorane und mehr in einem Schwarm sind keine Seltenheit ("social hunting"). Kormorane haben einen Aktionsradius von 20 bis 60 km und erreichen eine Durchschnittsfluggeschwindigkeit von bis zu 50 km/h.

Dieser Vogel beeinträchtigt europaweit die Fischbestände vieler Binnengewässer.

Die Schäden häufen sich in allen Ländern Mittel- und Südeuropas. Vergrämungsmaßnahmen und Abschüsse sind inzwischen in fast allen Überwinterungsgebieten (außer hier und da in Deutschland) erlaubt, aber das bringt nur eine regionale Milderung des Problems, keine wirkliche Lösung.
Langfristig hilft nur eine "Geburtenkontrolle" in den Brutgebieten. Das wird inzwischen vom EU-Parlament gefordert und auch von den obersten Vogelschutz-Instanzen empfohlen (siehe Bonner Konvention und Europäischer Kormoran-Management-Plan). Aber es mangelt an der effektiven Umsetzung. Von selbst löst sich das Problem deshalb nicht, weil die Kormorane dort, wo sie die großen Schäden verursachen, nur überwintern. Wieder zurück in den Brutgebieten finden sie immer noch reichlich Fische sowie unter Schutz gestellte Brutplätze. Also vermehren sie sich weiter. Wenn nicht schnell und konsequent etwas getan wird, haben wir in einigen Jahren deutlich weniger Fische in unseren Gewässern. Auch ist mit einer veränderten Artenzusammensetzung zu rechnen.

Die Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft und die deutschen Bundesländer könnten auf der Grundlage der EG-Vogelschutz-Richtlinie (79/409) Maßnahmen gegen Kormorane nur zur Abwendung z. B. erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden oder zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt zulassen. Damit entfällt die Möglichkeit, Angelgewässer, die in der Regel nicht fischwirtschaftlich genutzt werden, vor dem Kormoran zu schützen.

6.2. Rückgang der Aalfänge

Ein weiteres, nicht nur für Angler, sondern auch für die übrige Gesellschaft und den Naturschutz sehr bedrückendes Thema ist der Rückgang der Aalbestände. Neben vielen anderen Ursachen scheint zunächst der gewerbsmäßige Fang der Glasaale vor den europäischen Küsten eine der Hauptursachen des Aalrückganges zu sein.

Rund die Hälfte der für Besatzzwecke geeigneten Aalbrut aus dem Atlantik wird nach Fernost verkauft. Aalfarmen in Ostasien überbieten alle Preise.

In der Saison 1996 konnte die Aalversandstelle erstmals keine Aalbrut als Besatz liefern, weil diese "unbezahlbar" war. Durch den langen und kalten Winter 95/96 waren weniger Glasaale gefangen worden. Gleichzeitig haben Aufkäufer aus Fernost alle bisher denkbaren Preise überboten. Die Einkaufspreise am Atlantik stiegen wöchentlich um ca. 50 Mark, bis sie sich bei über 600 Mark pro kg eingependelt hatten.

In China, Taiwan, Korea und Malaysia wurden und werden riesige Aalfarmen gebaut (der Fairness halber müssen auch europäische Aalfarmen erwähnt werden, die jedoch nicht diese Dimensionen wie in Fernost haben ), die unter anderem für den japanischen Markt produzieren. Nach Schätzungen verbrauchen die Japaner mindestens 100 000 Tonnen Aale im Jahr (Europäer zusammen etwa 25 000 Tonnen). Für die Kapazität der riesigen Farmen reicht das Aufkommen des japanischen Aals (Anguilla japonica) bei weitem nicht aus. So hat man den europäischen Aal "entdeckt". In der Saison 1996 wurden vermutlich 200 bis 300 Tonnen Aalbrut nach China verkauft, das ist etwa die Hälfte der für Besatzzwecke verfügbaren Glasaale. Die Beratungsgruppe EIFAC/FAO schätzt, dass bereits lange vor dem Eintreffen der ersten 97er Glasaale am Atlantik Bestellungen aus China über 250 Tonnen Aalbrut vorlagen, wobei China dafür bis zum Dreifachen des europäischen Marktpreises geboten haben soll.

6.3. Kleinwasserkraftanlagen

Staustufen blockieren Fischwanderungen in deutschen Flüssen. Meistens denkt man in diesem Zusammenhang an Lachs und Meerforelle. Aber es gibt noch andere Fischarten, die unter-schiedliche Lebensräume zur Nahrungssuche oder während der Laichzeit aufsuchen müssen. Fischwanderung bedeutet nicht nur den Aufstieg der Fische, sondern auch den Abstieg, der viel gefährlicher ist, wie am Beispiel des Aales deutlich wird.

Besonders die Laichwanderung der Blankaale wird vor dem Hintergrund der Glasaalproblematik zur Katastrophe. Stauanlagen zwingen den Aal oft in die Turbinen. Wenn Blankaale im Herbst wandern, wartet auf viele nicht das Meer, sondern der Tod: Turbinenschaufeln töten, verletzen oder beschädigen die Tiere. Verengt man den Stababstand des Treibgutrechens vor der Turbine auf 20 mm, können dickere Aale zurückweichen, wenn die Fließgeschwindigkeit 30 bis 50 cm/s beträgt. Werden sie mit einer Strömung von 100 cm/s und mehr an den Rechen gepresst, gibt es kein Entkommen und sie werden durch die Rechenreinigungsmaschine in den Abfallcontainer befördert.

Am Main gibt es 27 Staustufen auf 300 km Flusslänge. An anderen Flüssen ist es ähnlich. Von 100 Blankaalen, die in der Nähe Stuttgarts ihre Laichwanderung beginnen, erreichen 99 nicht das Meer, berichtete Dr. Rainer Berg aus Langenargen in einem Vortrag. Experten vermuten, dass weit mehr Aale durch Turbinen vernichtet als durch die Fischerei entnommen werden. Angler bezichtigt man der Tierquälerei, wenn sie Fische im Setzkescher hältern. Zur Zeit der Aalwanderung werden in Turbinen tonnenweise Aale zerhackt oder erleiden schwerste innere Verletzungen. Seit über 10 Jahren sind Fänge von Aalbrut und Satzaalen in deutschen Gewässern dramatisch zurückgegangen. Umso wichtiger ist jeder Aal, der laichreif die Sargassosee im Westatlantik erreichen kann.

Der Vollständigkeit halber muss auch erwähnt werden, dass Kleinfische und andere Wasserorganismen (Wirbellose) bereits kleine Staustufen nicht überwinden können und ebenfalls durch Wehranlagen gefährdet sein können.

Ein weiteres Problem ist die Entnahme von Kühl- oder Brauchwasser. Insbesondere Fischbrut und -nährtiere werden angesaugt und getötet.

6.4. Richtlinien der Europäischen Union

Für die Verwirklichung der Gemeinschaftsziele auf den Gebieten der Verbesserung der Lebensbedingungen, einer harmonischen Entwicklung der Wirtschaftstätigkeit in der gesamten Gemeinschaft und einer ständigen und ausgewogenen Expansion im Rahmen des gemeinsamen Marktes sind einheitliche Regelwerke unverzichtbar.

Wie wir in Deutschland inzwischen zu spüren bekommen haben, werden die in besonderem Maße die Angelfischerei einschränkende Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und die schon zitierte Vogelschutz-Richtlinie (79/409) zur Existenzbedrohung der Angelfischerei. Gruppierungen des Naturschutzes, heute auch in den meisten Verwaltungen etabliert, machen deutlich, dass wir uns in eigener Kompetenz zu diesen Themen und den damit verbundenen Herausforderungen stellen müssen. Ziel der Naturschutzverwaltung ist es oft, ohne Rücksicht auf das Schutzziel (z.B. ein Wald an einem Gewässer soll geschützt werden und die Angler müssen dem Gewässer fernbleiben, um den Schutz des Waldes nicht zu gefährden ) in Naturschutzgebieten liegende Gewässerflächen von jeglicher fischereilichen Nutzung freizuhalten. Man widersetzt sich damit der in vielen Verordnungen und Gesetzen vorgesehenen nachhaltigen Nutzung der Naturgüter (Abschöpfung ohne Gefährdung der Ressourcen). Natürlich werden diese Dinge auch in den Bundesländern zum Teil sehr unterschiedlich behandelt.

Dies wiederum ist ein Beispiel dafür, dass europäische Richtlinien entsprechend den politischen Vorgaben sehr unterschiedlich in nationales Recht umgesetzt werden können.

6.5. EU-Wasserrahmenrichtlinie

Wenn auch im Wesentlichen die EU-Wasserrahmenrichtlinie ein Instrument für die Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik sein soll, hat sie doch den Ansatz, gleichzeitig die Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen.

Aber wir müssen auf der Hut sein. Die anstehende Novellierung der Landeswassergesetze, welche die EU-Wasserrahmenrichtlinie in nationales Recht verbindlich umsetzen soll, könnte von der Wasserkraftlobby benutzt werden, um ihre speziellen Ideen und Ziele einzubringen. Auch sollten wir sehr aufmerksam begleiten, ob nicht Naturschutzgruppen hier über den Be-griff des guten ökologischen Zustandes eine neue Möglichkeit finden, weitere Naturschutz-maßnahmen zu installieren. Ansätze gibt es bereits.

Ich habe jedoch die berechtigte Hoffnung, dass mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie endlich die Bemühungen der Fischerei erfolgreich sind, unsere Fließgewässer wieder naturnah zu gestalten und weitestgehend durchgängig zu machen, um der Gewässerlebewelt (Biozönose) ein Lebensrecht zu sichern.

Quellen:
Fischer & Teichwirt 6 / 2000 / 227 - 228 entnommen.
Aalpost
Internetpublikationen

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Thomas Menzler. Copyright © 2001 [THMEHPW]. Alle Rechte vorbehalten. Stand: 08.06.11 21:33:13 +0200

 

 

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